Einverständniserklärung, gemäß § 27 Abs. 3 Waffengesetz
gemäß den Bestimmungen des § 27 Abs. 3 Waffengesetz
dürfen Jugendliche am Schießtraining unter Aufsicht einer geeigneten Aufsichtsperson
1) ab dem vollendeten 12. Lebensjahr mit Druckluft/CO2-Waffen (z.B. Luftgewehr/Luftpistole)
2) ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auch mit Kleinkaliberwaffen(KK) im Kaliber .22 lfB
teilnehmen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.