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Einverständniserklärung, gemäß § 27 Abs. 3 Waffengesetz

gemäß den Bestimmungen des § 27 Abs. 3 Waffengesetz

dürfen Jugendliche am Schießtraining unter Aufsicht einer geeigneten Aufsichtsperson

1) ab dem vollendeten 12. Lebensjahr mit Druckluft/CO2-Waffen (z.B. Luftgewehr/Luftpistole)

2) ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auch mit Kleinkaliberwaffen(KK) im Kaliber .22 lfB

teilnehmen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.