Allgemein
VSG Satzung
Stand: 26.02.2010
Beinhaltet die neue Satzung der Vierländer Schützengesellschaft von 1592 e.V., die Auf der Jahreshauptversammlung am 26. Februar 2010 beschlussfähig wurde.
Aufnahmeformular
Stand: 07.03.2022
Dieses Formular wird benötigt, um der Vierländer Schützengesellschaft beizutreten.
Dazu einfach runterladen, ausdrucken, ausfüllen und beim Vorstand oder der Postanschrift der Vierländer Schützengesellschaft abgeben.
Einverständniserklärung, gemäß § 27 Abs. 3 Waffengesetz
dürfen Jugendliche am Schießtraining unter Aufsicht einer geeigneten Aufsichtsperson
1) ab dem vollendeten 12. Lebensjahr mit Druckluft/CO2-Waffen (z.B. Luftgewehr/Luftpistole)
2) ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auch mit Kleinkaliberwaffen(KK) im Kaliber .22 lfB
teilnehmen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.