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Allgemein

VSG Satzung

Stand: 26.02.2010

Beinhaltet die neue Satzung der Vierländer Schützengesellschaft von 1592 e.V., die Auf der Jahreshauptversammlung am 26. Februar 2010 beschlussfähig wurde.

Aufnahmeformular

Stand: 07.03.2022

Dieses Formular wird benötigt, um der Vierländer Schützengesellschaft beizutreten.
Dazu einfach runterladen, ausdrucken, ausfüllen und beim Vorstand oder der Postanschrift der Vierländer Schützengesellschaft abgeben.

Einverständniserklärung, gemäß § 27 Abs. 3 Waffengesetz

dürfen Jugendliche am Schießtraining unter Aufsicht einer geeigneten Aufsichtsperson

1) ab dem vollendeten 12. Lebensjahr mit Druckluft/CO2-Waffen (z.B. Luftgewehr/Luftpistole)

2) ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auch mit Kleinkaliberwaffen(KK) im Kaliber .22 lfB

teilnehmen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.